Traum-Premium-Partnershaft: Nachtrag zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendbarkeit


Dieser Traum-Premium-Partnershaft-Nachtrag ("Nachtrag") bildet zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (zusammen die "Traum-Premium-Partnershaft") die Bedingungen für die Nutzung des Produkts: Traum-Premium-Partnershaft, das von der Traum-Ferienwohnungen GmbH (im Folgenden "Traum" genannt) und der Belvilla AG (im Folgenden "Belvilla" genannt) (einer Tochtergesellschaft von Traum) angeboten wird.


Eine Agentur/Eigentümer, die sich für Traum-Premium-Partnershaft entscheidet, erklärt sich mit den Traum-Premium-Partnershaft Bedingungen einverstanden.


Traum-Premium-Partnershaft als Service wird Ihre Inserate auf mehreren globalen und regionalen OTAs verbreiten. Die Übermittlung Ihres Inserates wird durch den TRAUM-Kundenservice veranlasst, so dass Sie keine Arbeit haben.


Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", die auf der Traum-Website zu finden sind, beschreiben die Bedingungen, die für die von Traum vermittelten Dienstleistungen und Produkte gelten. Die Agentur/der Eigentümer sollte sich auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, die für die jeweiligen von Traum vermittelten Waren, Dienstleistungen und Angebote gelten.


Die hier nicht definierten Begriffe haben die Bedeutung, die diesen Begriffen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugewiesen wird.


Zur Erleichterung der Geschäftsabwicklung zwischen Belvilla und der Agentur/dem Inhaber übermittelt Traum die von der Agentur/dem Inhaber an Traum übermittelten Werbe- und Kontaktdaten der Agentur/des Inhabers an Belvilla.


2. Vertragliche Pflichten und Rechte


A. Listung von Ferienunterkünften

  1. Die Agentur/der Eigentümer versichert, dass sie/er berechtigt ist, die in ihrem/seinem Inserat beschriebene Ferienunterkunft für private Freizeitzwecke zu vermieten.
  2. Die Agentur/der Eigentümer versichert, dass sie/er die Ferienunterkunft zur Erzielung wirtschaftlicher Vorteile vermietet und als solche/r von einer hohen Belegungsrate und der bestmöglichen Miete profitiert.
  3. Belvilla vermietet die Ferienunterkunft zur privaten Freizeitnutzung, wobei der Mietvertrag zwischen Belvilla und einem Dritten, nämlich dem Gast, geschlossen wird.
  4. Belvilla vermarktet die Ferienunterkunft über seine Website und interne Algorithmen an ein breiteres Publikum und bemüht sich nach besten Kräften um eine hohe Belegungsrate und die bestmögliche Vermietung.
  5. Die Agentur/der Eigentümer erstellt ihre/seine Präsentation im Traum-Management-System. Die Daten werden dann über eine Schnittstelle in das System von Belvilla übertragen.
  6. Alle Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig gemacht werden, einschließlich der gültigen Tagespreise für die Ferienunterkunft für mindestens die nächsten 12 Monate. Es muss angegeben werden, ob und in welcher Höhe weitere Kosten wie Endreinigung, Buchungsgebühren, Bettwäsche, Strom, Telefon etc. anfallen. Die Agentur/der Eigentümer garantiert, dass das Ferienhaus in der angegebenen Qualität und zu dem angegebenen Preis buchbar ist. Bei Onlinebuchung ist Belvilla berechtigt, diesen Preis um eine Reiserücktrittsversicherungsprämie zu erhöhen und den nun geänderten Preis als Nettomietpreis in der Präsentation des Ferienhauses zu erhöhen.
  7. Der von der Agentur/dem Vermieter zur Verfügung gestellte Text des Ferienhauses muss für sich genommen eine vollständige Beschreibung der angebotenen Ferienunterkunft darstellen und mehrere vollständige deutsche Sätze in den einzelnen Rubriken enthalten. Sätze in den Rubriken Lage, Zimmer und Außenbereich enthalten, die sich nur auf die jeweils beschriebene Ferienwohnung bzw. das Ferienobjekt beziehen.
  8. Die Agentur/der Vermieter darf keine Internetadressen oder Hyperlinks in den Präsentationstext schreiben, da Belvilla auf allen eigenen Seiten vollwertige Präsentationen haben möchte, die keiner weiteren Zusätze bedürfen. E-Mail-Adressen und Telefonnummern dürfen nur in die dafür vorgesehenen Felder geschrieben werden. Auch dürfen keine anderen Hinweise auf einen direkten Agentur-/Eigentümerkontakt gegeben werden.
  9. Jede Darstellung einer Ferienunterkunft muss konkret einer einzelnen Ferienunterkunft, d. h. der jeweiligen Mieteinheit (Ferienwohnung, Haushälfte usw.) zugeordnet sein; bei mehreren Wohnungen in einem Haus muss sich der ausschließliche und konkrete Bezug auf eine einzige Wohnung beziehen, die mit Namen oder Nummer zu bezeichnen ist. Andere Ferienunterkünfte der Agentur/des Eigentümers dürfen in der Beschreibung nicht genannt werden.
  10. Die Agentur/der Vermieter hat bei der Gestaltung ihrer/seiner Präsentation darauf zu achten, dass keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheberrechte an Fotos, Textbeschreibungen und Lageplänen verletzt werden.
  11. Die Agentur/der Eigentümer erklärt sich mit der Erstellung des Angebotes und der notwendigen Übermittlung von Daten, einschließlich Bildern, an Belvilla einverstanden. Darüber hinaus erklärt sich die Agentur/der Eigentümer damit einverstanden, dass Belvilla diese Informationen in Form eines Angebotes und in jeder anderen Form veröffentlichen darf. Ebenso erklärt sich die Agentur/der Eigentümer mit der Übermittlung der Inhalte an Belvilla damit einverstanden, dass die Bilder von Belvilla auch über die Präsentation des Ferienhauses hinaus, z.B. zu Werbezwecken, in sozialen Medien, als eigene Inhalte und für Werbevideos verwendet und solche Daten und Bilder auch öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen. Zu diesem Zweck überträgt die Agentur/der Vermieter Belvilla ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Daten und insbesondere an den Bildern. Das Nutzungsrecht bleibt unabhängig von einer etwaigen Beendigung der Ferienhauspräsentation bestehen. Es kann jedoch unter ausdrücklichem Hinweis auf dieses Nutzungsrecht und die Bezeichnung des konkreten Bildes beendet werden.
  12. Bei wesentlichen Änderungen, die das Mietobjekt betreffen (z.B. Austausch des bisherigen Mobiliars) oder sonstigen Änderungen, die für den Gast von Bedeutung sein können (z.B. Eröffnung einer Baustelle vor oder am Ferienhaus, Schließung eines öffentlichen Schwimmbades, etc.), hat der Vermittler/Eigentümer Belvilla oder Traum unverzüglich schriftlich zu informieren oder selbst entsprechende Änderungen in der Online-Präsentation vorzunehmen.
  13. Für den Fall, dass Belvilla aufgrund von Anfragen von Mietinteressenten nach speziellen Informationen zum Mietobjekt von häufig gewünschten Zusatzinformationen zu einem Mietobjekt Kenntnis erlangt und diese Informationen ermitteln kann, ist Belvilla berechtigt, die Objektpräsentation auch ohne Rücksprache mit der/den Agentur/Eigentümern dahingehend anzupassen. Solche Zusatzinformationen sind beispielhaft, aber nicht ausschließlich: (a) die Angabe, in welchem Stockwerk eines Hauses sich eine Ferienwohnung befindet; (b) die Angabe, auf welcher Seite sich einzelne Zimmer befinden (Schlafzimmer mit Fenster zur Straße oder nicht, etc.); (c) Angaben über zusätzliches Inventar, z.B. Babybetten, usw.; (d) Angaben über die Verteilung der Schlafmöglichkeiten in jedem Schlafzimmer.


B. Folgen eines Verstoßes

Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des Abschnitts II.A. ist Belvilla berechtigt, die erforderlichen Änderungen des Eintrags vorzunehmen oder das Angebot der betroffenen Ferienunterkunft fristlos zu sperren.


C. Gästebewertungen von Ferienunterkünften

  1. Im Rahmen eines Bewertungssystems ermöglicht Belvilla Gästen, die bereits Mietverträge über Belvilla abgewickelt haben, eine Bewertung ihrer Buchung in einem Punktesystem abzugeben, damit zukünftige Gäste daraus Annahmen über die Qualität einer Ferienunterkunft ableiten können.
  2. Die Bewertung stellt nicht die eigene Einschätzung von Belvilla dar, sondern ist die Einschätzung eines Dritten, die von Belvilla unter bestimmten Voraussetzungen anhand der vom Gast angeforderten Nachweise, z.B. in Form von Fotos, auf ihre Echtheit überprüft wird.
  3. Belvilla übernimmt keine Haftung dafür, dass aufgrund von Bewertungen der Gäste die Buchung der Ferienunterkunft der Agentur/des Eigentümers positiv oder negativ beeinflusst wird.

D. E-Mail Adresse


Die von der Agentur/dem Vermieter an Traum angegebene E-Mail-Adresse wird manuell oder über die Schnittstelle an Belvilla übermittelt. Diese E-Mail-Adresse wird in der Buchungskommunikation von Belvilla verwendet, um z.B. Agentur/Eigentümer über neue Buchungen, Änderungen oder Stornierungen zu informieren. Für die Korrektheit der E-Mail-Adresse ist die Agentur/der Eigentümer verantwortlich.


E. Vertragsabschluss zwischen Belvilla, Traum und Agentur/Eigentümer, Form der Beendigung

  1. Ein Vertrag zwischen der Agentur/dem Vermieter, Traum und Belvilla kommt zustande, wenn die Agentur/der Vermieter sich für die Nutzung von Traum-Premium-Partnershaft durch Unterzeichnung dieses Addendums entscheidet.
  2. Die Agentur/der Betreiber kann Traum über den Channel Manager von Belvilla mitteilen, welche Unterkünfte auf andere Portale übertragen werden sollen; per E-Mail an Traum oder Belvilla an die folgenden E-Mail-Adressen: [info@traum-ferienwohnungen.de]. Ein separater Vertrag pro Unterkunft ist nicht erforderlich. Der Vertrag wird der Agentur/dem Vermieter elektronisch zu seinen Unterlagen zugesandt. Der Versand erfolgt über Traum.
  3. Dieser Nachtrag kann per Fax, E-Mail oder Brief gekündigt werden. Die Kündigung kann sowohl an Belvilla als auch an Traum an die folgenden E-Mail-Adressen gesendet werden: [info@traum-ferienwohnungen.de]. Die Agentur/der Eigentümer räumt Belvilla eine Bearbeitungsfrist von bis zu 14 Tagen nach der Kündigung ein, um das Inserat des Ferienhauses zu deaktivieren.
  4. Eine Reaktivierung von bereits stornierten Unterkünften ist nach alleinigem Ermessen von Traum möglich. Für die Reaktivierung der stornierten Ferienunterkunft muss die Agentur/der Vermieter einen schriftlichen Antrag an Traum stellen.


3. Detaillierte Bestimmungen über den Channel Manager von Belvilla


A. Zustandekommen des Vertrages mit dem Gast, Vertragsabwicklung

  1. Bei der direkten Onlinebuchung und damit auf allen angeschlossenen Kanälen innerhalb des Channelmanagers von Belvilla kann ein Gastinteressent direkt eine Unterkunft buchen, ohne direkt mit der Agentur/dem Eigentümer in Kontakt zu treten. Belvilla vertritt als eigenständiges Unternehmen die Agentur/den Vermieter gegenüber dem Gastinteressenten im Rahmen einer Handelsvertretung nach § 84 HGB. Zu diesem Zweck bevollmächtigt der Vermieter Belvilla als seinen Vertreter über das Online-Buchungssystem, im Namen des Vermieters eine rechtsverbindliche Willenserklärung abzugeben, die auf den Abschluss eines Ferienhausmietvertrages mit einem Gast gerichtet ist. Vertragspartner eines von Belvilla abgeschlossenen Mietvertrages sind ausschließlich die Agentur/der Vermieter und der Gast.
  2. Der Mietvertrag über die gewählte Ferienunterkunft kommt für den gewählten Zeitraum zum angegebenen Preis mit der/den zugehörigen Agentur/Eigentümern und den in der Präsentation angeführten Merkmalen dadurch zustande, dass der Gast auf seine ausgefüllte Buchung hin eine Buchungsbestätigung von Belvilla auf elektronischem Wege erhält. Inhalt des Mietvertrages sind die üblichen Mietbedingungen gemäß den Belvilla "Regelungen gegenüber Gästen". Dort sind z.B. die Folgen einer Stornierung unter "Rücktritt des Gastes" aus dem Mietvertrag geregelt.
  3. Der Gast erklärt sich im Rahmen der Online-Buchung damit einverstanden, dass Belvilla ihm Namen und Anschrift der Agentur/des Eigentümers erst nach Vertragsabschluss und Bezahlung der Kaution mitteilt. Die Anzahlung besteht einerseits aus der Provision zu Gunsten von Belvilla und andererseits aus einer Anzahlung auf den Mietpreis zu Gunsten der Agentur/des Eigentümers.
  4. Für die Zahlungsabwicklung wird das Zahlungsportal Ingenico verwendet (siehe Abschnitt III.D). Unmittelbar nach der Zahlung der Kaution wird Belvilla dem Gast die Zahlung bestätigen und den Namen und die Anschrift der Agentur/des Eigentümers oder des bevollmächtigten Verwalters sowie weitere Angaben zur Ferienunterkunft mitteilen. Die Agentur/der Eigentümer ist für die rechtzeitige Übergabe der Schlüssel verantwortlich und sorgt dafür, dass sich das Ferienhaus in dem im Vertrag und in der Präsentation von Belvilla beschriebenen Zustand befindet. Die Agentur/der Vermieter ist berechtigt, im Rahmen der Onlinebuchung eine Anzahlung bei der Schlüsselübergabe zu verlangen. Das Kautionsverhältnis besteht ausschließlich zwischen dem Gast und der Agentur/dem Vermieter, wobei die Agentur/der Vermieter allein dafür verantwortlich ist, dem Gast die Kaution auf Wunsch zurückzuerstatten, ohne dass Traum und/oder Belvilla dafür haften.
  5. Der Vermittler/Eigentümer kann das Ferienhaus selbst bewohnen oder an Dritte vermieten. Im Rahmen des zwischen Belvilla und dem Vermittler/Eigentümer abgeschlossenen Vermittlungsvertrages (Punkt III.A(ii)) unterliegt der Vermittler/Eigentümer keinem Wettbewerbsverbot, das die Beauftragung Dritter als weitere Vermittler des Vermittlers/Eigentümers verbieten würde. Die Agentur/der Inhaber ist jedoch verpflichtet, unverzüglich nach einer Buchung außerhalb von Belvilla die entsprechenden Buchungszeiten in das System von Traum einzugeben, insbesondere um Doppelbuchungen im Wege der Online-Buchung zu vermeiden. Sollte es dennoch zu einer Doppelbuchung im Rahmen der Onlinebuchung kommen und Belvilla oder Traum dies nicht zu vertreten haben, so hat die Buchung über Belvilla immer Vorrang vor Buchungen außerhalb dieses Zusatzes. Im Falle einer Stornierung einer Buchung durch die Agentur/den Eigentümer verrechnet Belvilla eine Aufwandsentschädigung in Höhe der vereinbarten prozentuellen Provision. Im Falle einer Doppelbuchung hat die Agentur/der Eigentümer Belvilla unverzüglich zu informieren.
  6. Belvilla wird auch als Mehrfirmenvertreter für andere Agentur/Eigentümer tätig. Im Rahmen des zwischen Belvilla und dem Agentur/Eigentümer abgeschlossenen Vermittlungsvertrages (Punkt III.A(ii)) unterliegt Belvilla keinem Wettbewerbsverbot, sodass Belvilla auch andere Agentur/Eigentümer vertreten darf, deren Ferienunterkünfte sich in der Nähe der Ferienunterkunft des Agentur/Eigentümers befinden. Belvilla ist jedoch zur Neutralität zwischen den verschiedenen Agenturen/Eigentümern verpflichtet, so darf Belvilla z.B. potentielle Gäste nur neutral beraten.
  7. Im Falle des Verkaufs oder der Überlassung des Ferienobjektes an einen anderen Vermieter garantiert der bisherige Vermieter die Gültigkeit aller bisherigen und bereits verbindlichen Vermietungen.
  8. Storniert die Agentur/der Vermieter eine Buchung aufgrund von Schäden (z.B. Wasser, Sturm, Feuer), so hat die Agentur/der Vermieter Belvilla oder Traum einen entsprechenden Nachweis zu übermitteln.
  9. Im Falle einer Stornierung hat die Agentur/der Vermieter dem Gast den bereits erhaltenen Betrag in der Höhe der vereinbarten Stornobedingungen (siehe Punkt III.F) zu erstatten. Die Rückerstattung erfolgt nicht über Belvilla.
  10. Bei Nichterscheinen wird die Buchung rückwirkend storniert. Die Agentur/der Eigentümer muss Belvilla oder Traum bis spätestens 12 Uhr am Tag nach der geplanten Anreise per E-Mail über die Nichtanreise eines Gastes informieren.
  11. Bei Stornierung wegen Nichterscheinen werden dem Gast Stornogebühren in Rechnung gestellt. Die Stornogebühren richten sich nach dem Buchungsweg und entsprechen der Höhe einer Stornierung am Anreisetag. Die Stornogebühren hängen auch von den vereinbarten Stornobedingungen ab (siehe Abschnitt III.F).


B. Datenabgleich mit Buchungskanälen

  1. Die Nutzung des Channelmanagers beinhaltet grundsätzlich die Freischaltung des Ferienhauses auf allen Portalen, die an den Channelmanager angeschlossen sind. Der Export der relevanten Ferienhausdaten wie Bilder, Beschreibungen, Ausstattungsmerkmale aber auch Preise und Verfügbarkeiten erfolgt automatisch. Schnittstellen können auf Wunsch der Agentur/des Eigentümers deaktiviert werden. Eine Schnittstelle umfasst nicht notwendigerweise ein einzelnes Portal, sondern eine Kombination aus mehreren Portalen.
  2. Auf die Darstellung der Unterkünfte in den angeschlossenen Vertriebskanälen kann Belvilla nur bedingt Einfluss nehmen. Es steht den Portalen auch frei, Unterkünfte aus verschiedenen Gründen vollständig von der Anzeige auszuschließen, z.B. wenn die Unterkunft nicht den Qualitätsstandards des Portals entspricht.
  3. Belvilla ist berechtigt, die von der Agentur/dem Vermieter vorgegebenen Preise für die Anmietung (Punkt II.A(vi)) um Zuschläge zu erhöhen, die den Mehrkosten entsprechen, die von Drittanbietern für die Buchung über deren Verkaufsportal erhoben werden.
  4. Erfolgt eine Buchung über ein Verkaufsportal zu einem von Belvilla um die Zusatzkosten (Punkt III.B(iv)) erhöhten Preis, so ist die Agentur/der Eigentümer verpflichtet, dem Gast eine Rechnung über den erhöhten Preis zu stellen, sofern der Gast eine Rechnung verlangt.
  5. Die von Belvilla pro Buchung erstellte Rechnung enthält sowohl das Nutzungsentgelt des Channelmanagers (Provision) als auch die Kosten des Verkaufsportals (Partnerbuchungszuschlag). Die Abrechnung mit den Verkaufsportalen erfolgt wiederum durch Belvilla.
  6. Für das Vertragsverhältnis zwischen Agentur/Eigentümer und Belvilla sind die vorliegenden Nachträge maßgeblich. Für das Vertragsverhältnis zwischen Agentur/Eigentümer und Traum sind dieser Anahng sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Traum (abrufbar hier: https://www.traum-ferienwohnungen.de/richtlinien/agb/) in ihrer jeweils aktuellen Fassung maßgeblich. Für die Mietverträge zwischen Gast und Agentur/Eigentümer werden die üblichen Mietbedingungen nach den jeweils geltenden AGB des Buchungsportals einbezogen. Dort sind z.B. die Folgen eines Rücktritts des Gastes vom Mietvertrag mit der Agentur/dem Vermieter in Stornostaffeln geregelt.
  7. Belvilla versucht, über alle Kanäle hinweg gleiche Stornobedingungen zu gewährleisten. Aufgrund der Gegebenheiten des Portals können diese jedoch leicht abweichen, so dass Fristen und Stornokosten variieren können.
  8. Belvilla behält sich das Recht vor, weitere Portale hinzuzufügen und die Unterkünfte automatisch auch auf diese Portale zu übertragen. Eine schriftliche Benachrichtigung seitens Belvilla ist nicht erforderlich.
  9. Belvilla behält sich das Recht vor, die Verbindung zu einzelnen Portalen zu unterbrechen und die Übermittlung der Unterkünfte dorthin einzustellen. Eine schriftliche Mitteilung seitens Belvilla ist nicht erforderlich.

C. Entgelt, Abrechnung an die Agentur/den/die Eigentümer


  1. Belvilla erhält für jede über den Channel Manager getätigte Online-Buchung einen einzelvertraglich vereinbarten Prozentsatz (Provision) auf Basis des Bruttomietumsatzes ohne Kosten für Zusatzleistungen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kosten einer allfälligen Reiserücktrittsversicherung, die der Gast auf den Buchungsportalen abschließen kann, werden bei der Berechnung der Provision nicht berücksichtigt. Die Provision ist bei Abschluss des Unterkunftsmietvertrages fällig (Abschnitt III.A(ii)).
  2. Belvilla hat auch im Falle einer Stornierung des Mietvertrages Anspruch auf die volle Provision in der ursprünglichen Höhe, die im Falle einer erfolgreichen Vermietung zu zahlen wäre, sofern Belvilla die Stornierung nicht zu vertreten hat und der Gast die Anzahlung an Belvilla geleistet hat. Die Agentur/der Eigentümer schuldet keine Provision, wenn der Gast die Anzahlung nicht leistet, und die Zahlung des Provisionsbetrags durch den Gast ist nicht einklagbar.
  3. Belvilla kann die Provision der Agentur/dem Eigentümer in Rechnung stellen, wenn die Provision beispielsweise nicht von Belvilla einbehalten werden konnte, weil der Gast den Gesamtpreis vor Ort bezahlt, oder die Agentur/der Eigentümer sich aus Kulanzgründen zu einer kostenlosen Stornierung entschließt, Belvilla aber dennoch Anspruch auf die Provision hat.
  4. Die Agentur/der Vermieter erhält für jede Buchung eine separate Rechnung per E-Mail.

D. Nutzung des Zahlungsgateways von Ingenico


Vor Abschluss der Buchung und Übermittlung der Kontaktdaten der Agentur/des Eigentümers durch Belvilla hat der Gast eine Anzahlung zu leisten, die sich einerseits aus der Provision zugunsten von Belvilla und andererseits aus einer Anzahlung auf den Mietpreis zugunsten der Agentur/des Eigentümers zusammensetzt (Abschnitt III.A.(iii)). Zu diesem Zweck werden dem Gast mehrere Zahlungsmöglichkeiten angeboten, wie z.B. Banküberweisung, Kreditkartenzahlung, Google Pay, Apple Pay usw., die vom Unternehmen über ein Zahlungsgateway namens Ingenico abgewickelt werden. Die Anzahlung des Gastes wird 14 (vierzehn) Tage vor dem Buchungsdatum auf das Bankkonto des Eigentümers überwiesen (mit Ausnahme der kostenlosen Stornierungen über den Channel Manager von Belvilla und in Übereinstimmung mit den Stornierungsbedingungen anderer Portale).


E. Laufzeit, Kündigungsfrist

Dieser zwischen Belvilla und der Agentur/dem Eigentümer geschlossene Nachtrag läuft auf unbestimmte Zeit, bis er von einer der Parteien gekündigt wird.


F. Stornierungsbedingungen

Die Stornobedingungen sind die gleichen, wie sie vom Besitzer/der Agentur auf der Traum-Website festgelegt wurden. Wenn der Vermieter/die Agentur auf der Traum-Website keine Stornobedingungen angibt, gelten die für Belvilla typischen Stornobedingungen.


4. Schlussbestimmungen


A. Haftung von Belvilla gegenüber Agentur/Eigentümer

  1. Belvilla haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vertragsverhältnisses beruhen und die noch im Rahmen des vorhersehbaren, typischen Schadens liegen.
  2. Die Haftungsbeschränkung berührt nicht die Verpflichtung der Belvilla zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung, auf deren Einhaltung die Belvilla regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Belvilla weist in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass die Ferienhausdarstellung und der Datenabgleich zeitweise beeinträchtigt sein können, und zwar (a) aus technischen Gründen, (b) aufgrund von Maßnahmen, die auch im Interesse der Agentur/des Eigentümers liegen, wie z.B. Wartungs- und Reparaturarbeiten oder (c) in Fällen höherer Gewalt.
  3. Belvilla wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Beeinträchtigungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf ihre baldmögliche Beseitigung hinzuwirken.

B. Datenschutz

  1. Von Traum und/oder Belvilla erhobene personenbezogene Daten werden nur dann verarbeitet oder genutzt, wenn dies für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, der Nutzer eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift dies verlangt oder erlaubt.
  2. Es gelten die Datenschutzbestimmungen in der hier einsehbaren Fassung


C. Zuständigkeit

Als Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich aus diesem Nachtrag ergeben können, wird Bremen, Deutschland, vereinbart.


D. Änderung des Nachtrags

  1. Änderungen des Nachtrags werden der Agentur/dem Eigentümer per E-Mail mitgeteilt, bevor sie in Kraft treten.
  2. Änderungen gelten als genehmigt, wenn die Agentur/der Eigentümer nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab dem Datum der Mitteilung schriftlich, auch per E-Mail, widerspricht.


Unterschriften  


So vereinbart und unterzeichnet an den unten aufgeführten:


Datum: 

Stadt: